COP25 und Menschenrechte

ein Artikel von von Anton Jaekel

In einem vorherigen Artikel sind wir auf die enge Verknüpfung zwischen Klimapolitik, Klimakrise und Menschenrechten eingegangen. Dieser Artikel geht auf die Rolle von Menschenrechten auf der 25. Klimakonferenz, welche momentan in Madrid stattfindet, genauer ein. Insgesamt verteilen sich menschenrechtliche Aspekte auf diverse Aspekte Verhandlungen. Hier wird auf einige der zentralen eingegangen.

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Foto: Vertreter*innen der Indigenen, aus dem globalen Süden und von der Zivilgesellschaft versammeln sich auf der COP25 in Madrid.

Viele Verhandlungsaspekte dieser Klimakonferenz zielen auf die Implementierung des Pariser Klimavertrags ab. Aus menschenrechtlicher Perspektive gelang auf der 21. Weltklimakonferenz ein Meilenstein zur Verknüpfung von Menschenrechten mit dem internationalen Umweltvölkerrecht. So hält die Präambel des Abkommens fest, dass in „ die Vertragsparteien beim Vorgehen gegen Klimaänderungen ihre jeweiligen Verpflichtungen im Hinblick auf die Menschenrechte […] fördern und berücksichtigen“ sollen. In diesem Absatz finden sich darüber hinaus viele andere rechtebasierte Prinzipien wie das Recht auf Gesundheit, die Rechte indigener Bevölkerungen, von Migrant*innen, von Kindern oder die Stärkung der Rolle von Frauen*.

Menschenrechte spielen somit grundsätzlich auch in die Anstrengungen der Staaten zur Begrenzung der Klimakrise hinein. Die momentan geplanten Anstrengungen von Staaten schlagen sich in ihren nationalen bestimmten Beiträgen nieder. In diesen Beiträgen stellen Staaten dar, welche Anstrengungen sie in Bezug auf die Klimakrise unternehmen wollen. Die bisher eingereichten Beiträge reichen nicht aus um die Klimakrise auf 2°C, geschweige denn 1,5°C zu begrenzen. Im Licht der Auswirkungen der Klimakrise auf Menschenrechte müssen die Beiträge der unterschiedlichen Staaten demnach erhöht werden, die Ambitionslücke – also der Unterschied zwischen dem, was geleistet werden muss, um die Klimakrise zu begrenzen und dem, was momentan geplant ist – muss geschlossen werden. Dabei kommt Staaten des Globalen Nordens aufgrund ihrer historischen Emissionen eine besondere Verantwortung zu. Dazu gehört auch wissenschaftliche Erkenntnisse, wie jene des Weltklimarats, anzuerkennen und letztlich umzusetzen. Gleichzeitig spielen Menschenrechte auch in die Planung und Umsetzung dieser Beiträge hinein: Konsultationen mit der Zivilgesellschaft und marginalisierten Gruppen wie indigenen Bevölkerungen finden meist nicht statt. In diesem Sinne sollten eine breite öffentliche Beteiligung sowie der Zugang zu Informationen sichergestellt werden.

Ein Verhandlungsaspekt, der im Kontext von Menschenrechten immer wieder von Bedeutung ist, sind sogenannte kooperative Mechanismen. Im Rahmen von internationaler Zusammenarbeit werden dabei Projekte umgesetzt, die zu einer Verringerung des Treibhausgasausstoßes beitragen. Die eingesparten Treibhausgase werden berechnet und in Emissionszertifikate umgewandelt, mit denen schließlich gehandelt werden kann. Dadurch soll Klimaschutz möglichst kosteneffektiv gemacht werden. Die im Kyoto-Protokoll, dem Vorgänger der Pariser Klimavertrags, verankerten Mechanismen laufen aus. Deshalb wird momentan versucht unter Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens neue Mechanismen zu entwickeln. Schon unter dem Kyoto-Protokoll kam es bei der Implementierung von Projekten im Rahmen dieser Mechanismen immer wieder zu massiven Menschenrechtsverletzungen.

Im Rahmen der Verhandlungen über die neuen Mechanismen kann es zur Doppelzählung von Emissionsreduktionen kommen – sie würden einerseits dem Staat zugeschrieben, in dem das Projekt implementiert wird und andererseits würden dennoch Emissionszertifikate ausgegeben würden. Dies würde in einer Untergrabung der Ziele des Pariser Klimaabkommens resultieren. Darüber hinaus braucht es Richtlinien, die sicherstellen, dass durch die Projekte die Rechte von Menschen verletzt werden. Ein weiteres Problem von Projekten unter dem Kyoto-Protokoll war zudem, dass keine breite öffentliche Beteiligung ermöglicht wurde und das Recht indigener Bevölkerungen auf freiwillige, vorausgehende und informierte Zustimmung nicht beachtet wurde. Und drittens war ein Problem, dass die Beachtung von Menschenrechten vorrangig als nationale Aufgabe betrachtet wurde. Da die Entscheidung über die Projekte aber auf internationaler Ebene fiel, wird eine unabhängige Beschwerdestelle benötigt, an die sich Gruppen, die durch die Umsetzung der Projekte Leid erfahren, wenden können. Der letzte bekannte Textentwurf beinhaltet noch viele Streitpunkte. Doch es fehlten beispielsweise Richtlinien zu Beachtung von Menschenrechten.

Ein dritter Verhandlungsaspekt beschäftigt sich mit Verlust und Schaden. Dabei geht es um den Umgang mit Folgen der Klimakrise, an die keine oder kaum Anpassung möglich ist. Dazu zählt zum Beispiel der Meeresspiegelanstieg oder auch extreme Wettereignisse. Das Pariser Klimaabkommen differenziert zwischen Anpassung und Verlust und Schaden. Beides sind somit unterschiedliche Aspekte. Mit dem Themenbereich hängt etwas Weiteres zusammen: Auf der 19. Klimakonferenz in Warschau wurde entschieden, dass es einen Mechanismus geben soll, der sich mit explizit mit Verlust und Schaden befasst. Dieser befindet sich momentan in einem Rückschau-Prozess, einer sogenannten Review. Hier ist es möglich Raum für neue Ansätze und Politiken zu schaffen, die jenen zu Gute kommen, die von der Klimakrise stärker betroffen sind als andere. Es geht letztlich um die Bereitstellung von Unterstützung, insbesondere in finanzieller Hinsicht, um den Umgang mit Verlusten und Schäden durch den Klimawandel zu ermöglichen. Gruppen, die sich insbesondere mit Menschenrechten auseinandersetzen, fordern, dass diese Unterstützung insbesondere verletzlichen lokalen Gemeinschaften und indigenen Bevölkerungen zu Gute kommt.

Ein weiterer, auf der Klimakonferenz diskutierter Aspekt, bezieht sich auf das Lima-Arbeitsprogramm und den darin enthaltenen Aktionsplan. Letztlich wird auf eine stärkere Beachtung der Bedürfnisse von Frauen* sowie die Stärkung ihrer Rolle in Klimapolitik zusammenhängenden Prozessen gezielt. Sowohl das Arbeitsprogramm als auch der Aktionsplan werden einer Rückschau unterzogen. Dies bedeutet, dass eine Bewertung bisheriger Maßnahmen erfolgt. Vor allem bedeutet dies, dass die Rechte und Bedürfnisse von Frauen* stärkere Beachtung in Klimaprozessen finden können, Geschlechtergerechtigkeit somit einen höheren Stellenwert erhält. So können die Kapazitäten von Staaten gestärkt werden um bei der Umsetzung von Politiken und Projekte stärker Gender-Dimensionen zu beachten. So kann auch die stärkere Beteiligung von Frauen* und ihr* Empowerment gestärkt werden.

Menschenrechte und Klimapolitik sind eng miteinander verknüpft. Die Beachtung, Stärkung und Förderung von Menschenrechte können zentraler Baustein einer gerechten Klimapolitik sein – oder zumindest dazu genutzt werden Klimapolitik weniger ungerecht zu machen. In Madrid, auf der 25. Weltklimakonferenz bieten sich dafür Möglichkeiten. Gerade hat die zweite Verhandlungswoche in Madrid begonnen und um Menschenrechte wird weiter gerungen.

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